Vakantiepark Hellendoorn
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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Maiurlaub
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Vakantiepark Hellendoorn hat eine Parkordnung, Abfahrtsregeln und allgemeine Bedingungen. So können wir unsere Qualität garantieren.

Parkregeln
Um Ihren Aufenthalt in unserem Park so angenehm wie möglich zu gestalten, haben wir einige Parkregeln aufgestellt.

1. Bei Ihrer Ankunft melden Sie sich bitte an der Rezeption. Wir werden Sie um einen Ausweis bitten.

2. Nur an der Rezeption angemeldete Personen (max. 4 oder 6 Personen pro Bungalow) dürfen im Park übernachten. Besucher sind natürlich auch tagsüber willkommen, nachdem sie sich an der Rezeption gemeldet haben. Das Aufstellen von Zelten neben dem Bungalow ist nicht gestattet.

3. Der Bungalow kann am Anreisetag ab 15 Uhr bezogen werden und muss am Abreisetag vor 10 Uhr geräumt sein. Der Bungalow wird nach Ihrer Abreise von einem Mitarbeiter des Parks kontrolliert. Siehe auch "Abreiseregeln".

4. Die Bungalows sind Privateigentum und können daher in ihrer Ausstattung leicht voneinander abweichen. Bitte gehen Sie sorgsam mit diesen Gegenständen um und stellen Sie keine Möbel um. Das Aufstellen von Möbeln außerhalb des Bungalows ist nicht gestattet.

5. Überprüfen Sie anhand der Inventarliste, ob das Inventar vollständig und in gutem Zustand ist. Bitte melden Sie eventuelle Mängel am Tag der Ankunft an der Rezeption. Sollte während Ihres Aufenthaltes versehentlich etwas kaputt gehen oder verloren gehen, melden Sie dies bitte an der Rezeption. Alle Inventarstücke können an der Rezeption zum Selbstkostenpreis erworben werden. Es ist nicht gestattet, Ersatzgegenstände anderweitig zu erwerben, da das Inventar einheitlich bleiben muss.

6. Wenn der Bungalow nicht so hinterlassen wird, wie er sein sollte, wenn Schäden auftreten oder aus anderen Gründen, die wir in Rechnung stellen müssen, werden wir Sie informieren und Sie erhalten eine Rechnung.

7. Einige Bungalows sind mit einem Kamin ausgestattet. Für den Kamin darf nur spezielles Brennholz verwendet werden, das im Laden an der Rezeption gekauft werden kann.  Die Verwendung von Holz ist aus Gründen der Brandgefahr, des Schornsteinfeuers und der Beschädigung des Waldes verboten.

8. Grillen ist erlaubt, sofern die üblichen Sicherheitsvorkehrungen eingehalten werden und keine Belästigung anderer entsteht. Standort und Windrichtung sollten berücksichtigt werden. Achtung! Bei Trockenheit kann ein lokales Verbot gelten.

9. Instrumente und/oder Geräte, die zum Musizieren bestimmt sind, dürfen keine Lärmbelästigung verursachen, und die Belästigung durch andere Geräusche ist im Park verboten.

10. Die Höchstgeschwindigkeit im Park beträgt 6 km pro Stunde. Pro Bungalow ist ein Auto erlaubt. Ihr zweites Auto können Sie auf dem dafür vorgesehenen zentralen Parkplatz abstellen. Auf den Straßen und Parkplätzen des Parks gilt die niederländische Straßenverkehrsordnung.

11. Zwischen Mitternacht und 7 Uhr morgens ist der motorisierte Verkehr im Park nicht erlaubt. Die Straßen im Park sind Einbahnstraßen. Unnötiger Verkehr ist zu vermeiden, Hupen ist verboten. Auf oder entlang der nicht asphaltierten Wege dürfen keine Fahrzeuge abgestellt werden. Ein falsch geparktes Fahrzeug muss auf erste Aufforderung der Direktion entfernt werden. Im Falle einer Behinderung des Fahrers kann die Direktion von dieser Verpflichtung absehen. Die Parkplätze der Bungalows sind ausschließlich für Kraftfahrzeuge reserviert. Pro Bungalow darf ein Fahrzeug abgestellt werden. Andere Fahrzeuge können auf dem Zentralparkplatz abgestellt werden. Es ist nicht erlaubt, auf dem Rasen zu parken. Das Befahren der Gehwege mit Kraftfahrzeugen ist untersagt, auch beim Be- und Entladen. Das Gleiche gilt für die gefliesten Wege.

12. Es ist nicht erlaubt, Elektro- oder Hybridautos vom Bungalow aus aufzuladen. Eine der öffentlichen Ladestationen in der Umgebung ist
Tankstelle bie Olthof, Collenstaartweg 7 7443 RM Nijverdal

13. Zwischen 22.00 Uhr und 7.00 Uhr morgens muss auf dem Gelände Ruhe herrschen. Jeder hat sich so zu verhalten, dass die Nachtruhe der anderen nicht gestört wird.

14. Haustiere sind im Park erlaubt, vorausgesetzt, dass:

- Sie verursachen keine Belästigung.
- die Haustiere an der Leine geführt werden.
- Die Haustiere werden außerhalb des Parks ausgeführt.
- Unerwartete Verschmutzungen im Park werden sofort beseitigt.

15. Abfall, Papier, Glas, PMD und organische Abfälle dürfen nur in den dafür vorgesehenen Behältern entsorgt werden. Was unter PMD fällt, ist auf dem speziellen PMD-Aufkleber am Abfalleimer in der Küche zu finden. Die Abfallbehälter befinden sich zwischen dem Restaurant und der Minigolfanlage.


Regeln für die Abreise
Um eine reibungslose Abreise zu gewährleisten, haben wir eine Liste erstellt, wie der Bungalow zurückgelassen werden sollte.

Wir bitten Sie, den Bungalow aufgeräumt zu hinterlassen:
- Werfen Sie Haushaltsabfälle in die dafür vorgesehenen Behälter. Die Umweltstraße befindet sich neben dem Minigolfplatz. Hier stehen Container für Glas, Papier, PMD, Biomüll und Restmüll.
- Räumen Sie den Geschirrspüler aus.
- Lassen Sie Geschirr und Besteck sauber und trocken in den Schränken.
- Tauen Sie das Kühl-/Gefrierfach ab, wenn Sie die Wohnung verlassen, und lassen Sie die Tür offen.
- Reinigen Sie die Küchengeräte
- Lebensmittel wegbringen.
- Heizungsthermostat auf 10°C stellen
- Fernbedienung des Fernsehers und des DVD-Players in die Nähe des Geräts legen.
- Kaminrost reinigen (falls vorhanden und benutzt) und Aschekasten leeren. Wegen der Brandgefahr niemals staubsaugen!
- Sammeln Sie die Wäsche in den Kopfkissenbezügen und stellen Sie sie in den Flur. Bitte lassen Sie Matratzen- und Kissenbezüge auf den Betten, da diese separat gewaschen werden.
- Stellen Sie die gemieteten Kindermöbel in den Flur
- Stapeln Sie die Terrassenstühle und stellen Sie sie an die Wand auf der Terrasse.
- Stellen Sie den Sonnenschirm in den Schuppen.
- Fegen Sie den Bungalow sauber.
- Schließen Sie Fenster und Türen ab.
- Wenn während Ihres Aufenthaltes etwas kaputt geht oder beschädigt wird, müssen Sie dafür aufkommen (Preisinformationen an der Rezeption). Bitte melden Sie alle technischen Defekte an der Rezeption, damit sie vor der Ankunft des nächsten Gastes behoben werden können. Dringende Angelegenheiten können direkt an der Rezeption gemeldet werden und werden so schnell wie möglich behoben.

Allgemeine Bedingungen und Konditionen
 Bevor Sie Ihren Aufenthalt im Vakantiepark Hellendoorn buchen, möchten wir Ihnen unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen vorstellen.

Artikel 1: Definitionen In diesen Bedingungen gelten die folgenden Definitionen:
a. Ferienunterkunft: Zelt, Faltcamper, Campingwagen, (stationärer) Wohnwagen, Bungalow, Gartenhaus, Wanderhütte und dergleichen;
b. Unternehmer: das Unternehmen, die Einrichtung oder der Verein, der die Ferienunterkunft dem Urlauber zur Verfügung stellt;
c. Erholungssuchende: die Person, die mit dem Unternehmer einen Vertrag über die Ferienwohnung abschließt;
d. Miteigentümer: die Person(en), die ebenfalls im Vertrag angegeben ist/sind
e. Dritter: jede andere Person, bei der es sich nicht um den Erholungssuchenden und/oder seine(n) Miterholungssuchende(n) handelt;
f. Vereinbarter Preis: das Entgelt, das für die Nutzung der Ferienunterkunft gezahlt wird; dabei muss anhand einer Preisliste angegeben werden, was nicht im Preis enthalten ist
g. Kosten: alle Kosten des Unternehmers, die mit dem Betrieb der Ferienunterkunft verbunden sind;
h. Informationen: schriftliche/elektronische Informationen über die Nutzung des Ferienhauses, die Einrichtungen und die Regeln für den Aufenthalt;
i: Stornierung: die schriftliche Kündigung des Vertrags durch den Urlauber vor Beginn des Aufenthalts in der Ferienwohnung.

Artikel 2: Inhalt des Vertrages
1. Der Unternehmer stellt dem Erholungssuchenden zu Erholungszwecken, also nicht zum ständigen Aufenthalt, eine Ferienunterkunft der vereinbarten Art oder des vereinbarten Typs für die vereinbarte Dauer und den vereinbarten Preis zur Verfügung.
2. Der Unternehmer ist verpflichtet, dem Erholungssuchenden im Voraus die schriftlichen Informationen zur Verfügung zu stellen, auf deren Grundlage dieser Vertrag teilweise geschlossen wird. Der Unternehmer ist verpflichtet, den Erholungssuchenden stets rechtzeitig schriftlich über etwaige Änderungen zu informieren.
3. Weichen die Informationen erheblich von den bei Vertragsabschluss erteilten Informationen ab, so ist der Urlauber berechtigt, den Vertrag ohne Kosten zu stornieren.
4. Der Urlauber ist verpflichtet, den Vertrag und die dazugehörigen Informationen einzuhalten. Er hat dafür zu sorgen, dass Miturlauber und/oder Dritte, die ihn besuchen und/oder sich bei ihm aufhalten, den Vertrag und die dazugehörigen Informationen einhalten.
5. Der Urlauber und der Unternehmer können individuelle Zusatzvereinbarungen treffen, in denen von diesen Bedingungen zum Vorteil oder zum Nachteil des Urlaubers abgewichen wird.
6. Nach Abschluss des Vertrages ist der Unternehmer berechtigt, ohne Angabe von Gründen den vereinbarten Preis um eine Anzahlung zu erhöhen.
Die Anzahlung wird innerhalb von 14 Tagen nach Abzug der Kosten auf das Konto des Urlaubers zurücküberwiesen.

Artikel 3: Dauer und Beendigung des Vertrages

Der Vertrag endet von Rechts wegen mit Ablauf des vereinbarten Zeitraums, ohne dass es einer Kündigung bedarf.

Artikel 4: Preis und Preisänderung
1. Der Preis wird auf der Grundlage der zu diesem Zeitpunkt geltenden Tarife, die vom Unternehmer festgelegt werden, vereinbart.
2. Wenn nach der Festlegung des vereinbarten Preises durch eine Erhöhung der Gebühren seitens des Unternehmers zusätzliche Kosten infolge einer Änderung von Gebühren und/oder Abgaben entstehen, die direkt mit dem Ferienobjekt oder dem Urlauber zusammenhängen, können diese auch nach Vertragsabschluss an den Urlauber weitergegeben werden.

Artikel 5: Zahlung
1. Der Urlauber hat die Zahlungen in Euro zu leisten, es sei denn, es wurde etwas anderes vereinbart, wobei die vereinbarten Fristen zu beachten sind.
2. Kommt der Urlauber trotz vorheriger schriftlicher Zahlungsaufforderung seiner Zahlungsverpflichtung nicht oder nicht ausreichend innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach der schriftlichen Aufforderung nach, so ist der Unternehmer berechtigt, den Vertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen, unbeschadet des Rechts des Unternehmers, die vollständige Zahlung des vereinbarten Preises zu verlangen.
3. Ist der Unternehmer am Tag der Ankunft nicht im Besitz des geschuldeten Gesamtbetrags, so ist er berechtigt, dem Urlauber den Zutritt zur Ferienunterkunft zu verweigern, unbeschadet des Rechts des Unternehmers, die vollständige Zahlung des vereinbarten Preises zu verlangen.
4. Die außergerichtlichen Kosten, die der Unternehmer nach einer Inverzugsetzung in angemessener Weise aufwendet, gehen zu Lasten des Urlaubers. Bei nicht fristgerechter Zahlung des Gesamtbetrags wird nach schriftlicher Mahnung der gesetzliche Zinssatz auf den ausstehenden Betrag erhoben.

Artikel 6: Stornierung
1. Im Falle der Stornierung eines oder mehrerer Bungalows hat der Urlauber dem Unternehmer eine Vergütung zu zahlen.
Diese beträgt:
- im Falle einer Stornierung mehr als drei Monate vor Reiseantritt 15 % des vereinbarten Preises;
- bei einer Stornierung innerhalb von drei bis zwei Monaten vor Reiseantritt 50 % des vereinbarten Preises;
- bei einer Kündigung innerhalb von zwei bis einem Monat vor dem Starttermin 75 % des vereinbarten Preises;
- bei Stornierung innerhalb eines Monats vor dem Starttermin 90% des vereinbarten Preises;
- bei einer Stornierung am Tag des Beginns der Reise 100 % des vereinbarten Preises.
 - Der Stornierungsfonds kann nur im Falle von Tod, Krankheit oder Unfall in Anspruch genommen werden, die die Durchführung des Urlaubs verhindern.
 - Bei einer Stornierung am oder nach dem Anreisetag kann der Stornierungsfonds nicht mehr in Anspruch genommen werden.

Stornierungsfonds Allgemein

1. Die Teilnahme am Stornierungsfonds muss innerhalb von 7 Tagen nach dem Buchungsdatum vereinbart werden.
2. Die Prämie beträgt 6,66 % des Mietpreises.
3. Im Falle einer Stornierung aufgrund eines unten genannten Ereignisses gibt die Stornokasse das Recht auf eine Rückerstattung des (Teil-)Betrages, den Buitencentrum Hellendoorn B.V. gemäß der Buchungsbestätigung erhalten hat, nach Abzug der Stornokassenprämie und der Buchungskosten.
4. Der Stornierungsfonds gilt ab dem Datum der Buchung gemäß der Reservierungsbestätigung und endet am Datum der Abreise gemäß der Reservierungsbestätigung.
5. Der Versicherungsschutz beginnt nach Eingang der Zahlung der Stornokasse.
6. Die Zahlung erfolgt für Tage, die aufgrund der unter "Stornierungsfondsdeckung" aufgeführten Umstände nicht angetreten werden. Die Zahlung wird auf der Grundlage des Mietpreises im Verhältnis der Anzahl der nicht in Anspruch genommenen Tage zur Gesamtzahl der gebuchten Tage berechnet, abzüglich der unter Punkt 3 im Abschnitt "Allgemeiner Stornierungsfonds" genannten Kosten.
7. Alle persönlichen Daten, auch die von Mitreisenden, müssen uns bei Schließung des Fonds bekannt sein. Sie können diese Angaben in "Meine Umgebung" ausfüllen. Nur Reisende, deren Angaben bekannt sind, sind durch den Fonds abgedeckt.
8. Gruppenbuchungen: Bei mehreren Unterkünften in einer Buchung muss der Stornierungsfonds für jede Unterkunft abgeschlossen werden.

Deckung Stornierungsfonds:

Um Anspruch auf Entschädigung zu haben, muss die Stornierung eines der folgenden Ereignisse betreffen

1. Tod, schwere Krankheit oder schwerer Unfall/Verletzung des Mieters oder seiner Familienangehörigen 1. oder 2. Grades, Ehepartner, Eltern (Schwieger- und/oder Pflegeeltern), (Pflege- und/oder Stief-)Kinder, Brüder, Schwager, (Schwieger-)Schwestern, Großeltern und Enkelkinder.
2. Bei vorzeitiger Beendigung Ihres Urlaubs aufgrund des Todes eines Familienmitglieds ersten oder zweiten Grades.
3. Stornierung Ihres Urlaubs aufgrund von Brand-, Sturm- oder Blitzschlagschäden an Ihrer Wohnung oder Ihrem Hausrat.
4. Bei unfreiwilliger Arbeitslosigkeit nach Abschluss der Reservierung.
5. Im Falle eines medizinisch notwendigen Eingriffs, der unerwartet stattfinden muss.
6. Die unerwartete Verfügbarkeit einer gemieteten Unterkunft oder ein unerwarteter Umzug, z. B. aufgrund einer Renovierung oder eines Arbeitsplatzwechsels;
Schwerwiegende Komplikationen während der Schwangerschaft von Ihnen oder Ihrer Partnerin.
7. Dauerhafte Zerrüttung der Ehe oder Auflösung eines notariell beurkundeten Lebensgemeinschaftsvertrags
8. Höhere Gewalt wie Terrorismus, Pandemie, Krieg, Naturkatastrophen sind nicht durch den Stornierungsfonds abgedeckt.
9. Die Zahlung wird nicht geleistet, wenn der Teilnehmer unwahre Angaben macht und/oder falsche Tatsachenbehauptungen aufstellt.

Verpflichtungen im Falle einer Stornierung
1. Der Mieter ist verpflichtet, ein Ereignis, in dessen Folge der Aufenthalt storniert werden muss, so schnell wie möglich, spätestens jedoch innerhalb von 2 Werktagen, schriftlich oder per E-Mail zu melden an
Vakantiepark Hellendoorn, Sanatoriumlaan 6, 7447 PK Hellendoorn.
2. Bei der Einreichung des Stornierungsantrags muss der Mieter die Umstände, die zu dem Antrag auf Entschädigung führen, mit Belegen nachweisen.
 
Die Entschädigung aus dem Stornierungsfonds kann niemals den Betrag übersteigen, den Sie an Vakantiepark Hellendoorn gezahlt haben, abzüglich des Beitrags zum Stornierungsfonds und der Reservierungskosten.
Sie erfahren innerhalb einer Woche nach Erhalt des angeforderten Stornierungsnachweises, ob Ihre Beschwerde beim Stornierungsfonds für gültig erklärt wurde.

Artikel 7: Nutzung durch Dritte
1. Die Nutzung der Ferienunterkunft durch Dritte ist nur mit schriftlicher Zustimmung des Unternehmers gestattet.
2. Die Zustimmung kann an Bedingungen geknüpft werden, die dann im Voraus schriftlich festzulegen sind.


Artikel 8: Vorzeitige Abreise des Urlaubers
Der Urlauber ist verpflichtet, den vollen Preis für die vereinbarte Urlaubszeit zu zahlen.


Artikel 9: Vorzeitige Beendigung durch den Unternehmer und Räumung im Falle eines zurechenbaren Mangels und/oder einer unrechtmäßigen Handlung
1. Der Unternehmer kann den Vertrag mit sofortiger Wirkung kündigen:
a. Wenn der Urlauber, der/die Mitreisende(n) und/oder der/die Dritte(n) trotz vorheriger schriftlicher Abmahnung die sich aus dem Vertrag, den dazugehörigen Informationen und/oder den behördlichen Vorschriften ergebenden Verpflichtungen nicht oder nicht ausreichend erfüllt/erfüllen, und zwar in einem solchen Maße, dass dem Unternehmer nach den Maßstäben der Angemessenheit und Billigkeit die Fortsetzung des Vertrages nicht zugemutet werden kann;
b. Wenn der Urlauber trotz vorheriger schriftlicher Abmahnung den Unternehmer und/oder andere Urlauber belästigt oder die gute Atmosphäre auf dem Gelände oder in dessen unmittelbarer Nähe stört;
c. Wenn der Urlauber trotz vorheriger schriftlicher Abmahnung durch die Nutzung der Ferienunterkunft gegen die Bestimmung des Geländes verstößt.
2. Falls der Unternehmer eine vorzeitige Beendigung und Räumung wünscht, ist er verpflichtet, den Urlauber durch ein persönlich übergebenes Schreiben davon in Kenntnis zu setzen.
3. Nach der Beendigung des Mietverhältnisses muss der Urlauber dafür sorgen, dass die Ferienwohnung so schnell wie möglich, spätestens jedoch innerhalb von 4 Stunden, geräumt und das Grundstück verlassen wird.
4. Der Urlauber bleibt grundsätzlich zur Zahlung des vereinbarten Tarifs verpflichtet.


Artikel 10: Gesetze und Vorschriften

1. Der Unternehmer hat jederzeit dafür zu sorgen, dass die Ferienunterkunft sowohl intern als auch extern allen Umwelt- und Sicherheitsanforderungen entspricht, die von den Behörden an die Ferienunterkunft gestellt werden oder gestellt werden können.
2. Der Urlauber ist verpflichtet, alle am Standort geltenden Sicherheitsvorschriften strikt einzuhalten. Er hat auch dafür zu sorgen, dass andere Urlauber und/oder Dritte, die ihn besuchen und/oder sich bei ihm aufhalten, die auf dem Gelände geltenden Sicherheitsvorschriften strikt einhalten.

Artikel 11: Instandhaltung und Bau
1. Der Unternehmer ist verpflichtet, das Erholungsgelände und die zentralen Einrichtungen in einem guten Erhaltungszustand zu halten.
2. Der Erholungssuchende ist verpflichtet, die Ferienunterkunft und ihre unmittelbare Umgebung während der Laufzeit des Vertrages in dem Zustand zu erhalten, in dem er sie erhalten hat.
3. Dem Urlauber, seinen Miturlaubern und/oder Dritten ist es nicht gestattet, auf dem Gelände zu graben, Bäume zu fällen, Sträucher zu beschneiden oder andere Tätigkeiten dieser Art auszuführen.


Artikel 12: Haftung
1. Die gesetzliche Haftung des Unternehmers für andere Schäden als Personenschäden und Schäden mit Todesfolge ist auf einen Höchstbetrag von 455.000 € pro Ereignis begrenzt. Der Unternehmer ist verpflichtet, dafür eine Versicherung abzuschließen.
2. Der Unternehmer haftet nicht für einen Unfall, einen Diebstahl oder eine Beschädigung auf seinem Betriebsgelände, es sei denn, dies ist die Folge eines Mangels, der dem Unternehmer zuzurechnen ist.
3. Der Unternehmer haftet nicht für die Folgen von extremen Witterungseinflüssen, (Un-)Tieren oder anderen Formen höherer Gewalt.
4. Der Unternehmer haftet für Ausfälle in der Versorgung, es sei denn, er kann sich auf höhere Gewalt berufen.
5. Der Urlauber haftet gegenüber dem Unternehmer für alle Schäden, die durch Handlungen oder Unterlassungen von ihm selbst, seinen Miturlaubern und/oder Dritten verursacht werden, soweit es sich um Schäden handelt, die dem Urlauber, seinen Miturlaubern und/oder Dritten zugerechnet werden können.
6. Der Unternehmer verpflichtet sich, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, nachdem er vom Urlauber über die von anderen Urlaubern verursachten Belästigungen informiert wurde.


Artikel 13: Streitigkeiten
1. Für alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit dem Vertrag gilt das niederländische Recht.
2. Nur ein niederländischer Richter ist befugt, über diese Streitigkeiten zu entscheiden.
3. Eine Streitigkeit wird nur dann behandelt, wenn der Urlauber seine Beschwerde innerhalb von zwei Wochen nach ihrer Entstehung schriftlich bei dem Unternehmer eingereicht hat.
4. Der Unternehmer akzeptiert keine Streitigkeiten, die sich auf eine Beschwerde über Krankheit, Körperverletzung, Tod oder die Nichtbezahlung einer Rechnung beziehen, auf der keine wesentliche Beschwerde beruht.